Jahresabschluss
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach handels- und steuerrechtlichen Gesichtspunkten:
- Einnahme-Überschussrechnungen (§ 4 Abs. 3 EStG),
- Eröffnungsbilanzen,
- Jahresabschlüssen mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang und Lagebericht,
- Zwischenabschlüssen,
- Auseinandersetzungsbilanzen (bei Ausscheiden von Gesellschaftern),
- Liquidationsbilanzen,
- Erläuterungsberichten zum Jahresabschluss