Steuerberaterin Nicole BuhrmeisterJahresabschluss

Jahresabschluss-220x152Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach handels- und steuerrechtlichen Gesichtspunkten:

  • Einnahme-Überschussrechnungen (§ 4 Abs. 3 EStG),
  • Eröffnungsbilanzen,
  • Jahresabschlüssen mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang und Lagebericht,
  • Zwischenabschlüssen,
  • Auseinandersetzungsbilanzen (bei Ausscheiden von Gesellschaftern),
  • Liquidationsbilanzen,
  • Erläuterungsberichten zum Jahresabschluss